Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Kündigung erhalten?
Jetzt direkt mit einem Anwalt sprechen.

Ihr Arbeitgeber hat gekündigt oder Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Über unsere bundesweite Hotline sprechen Sie unmittelbar mit einem Rechtsanwalt – ohne Callcenter und ohne Kosten für die telefonische Ersteinschätzung.

0821 9998499060

Spezial-Hotline ausschließlich für Kündigung und Aufhebungsvertrag

Wenn es jetzt darauf ankommt

Ein Anruf. Ein echter Rechtsanwalt. Eine erste Orientierung.

Wir klären mit Ihnen, welche Fristen zu beachten sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Telefonisch erreichbar

  • Montag–Freitag08:00–20:00 Uhr
  • Samstag–Sonntag10:00–16:00 Uhr

Bei aktuell besetzter Leitung nutzen Sie bitte unser Rückrufformular.

  • Direkter Kontakt zum Rechtsanwalt
  • Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
  • Bundesweite Unterstützung

Wofür wir erreichbar sind

Auf zwei Situationen spezialisiert.

Diese Hotline richtet sich an Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder über einen Aufhebungsvertrag entscheiden müssen. Für sonstige allgemeine arbeitsrechtliche Fragen ist sie nicht vorgesehen.

01 / Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Wir sprechen über den Kündigungsgrund, die Dreiwochenfrist, mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung.

Kündigung telefonisch besprechen

02 / Aufhebungsvertrag

Sie sollen etwas unterschreiben?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Wir erläutern Ihnen mögliche Risiken – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – und Chancen bei der Vertragsgestaltung.

Aufhebungsvertrag besprechen

Wichtig bei einer Kündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Warten Sie nicht bis zum Ende der Frist.

Ihre erste Anlaufstelle

Direkt zum Anwalt – bundesweit.

Ohne Warteschleife zum Callcenter

Die Hotline führt unmittelbar zu einem beratenden Rechtsanwalt. Wenn gerade alle Leitungen belegt sind, können Sie einen Rückruf anfragen.

Konzentriert auf den Ernstfall

Wir befassen uns am Telefon gezielt mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen. So können wir schneller auf die entscheidenden Fragen eingehen.

In ganz Deutschland

Sie müssen nicht in Augsburg wohnen. Die Ersteinschätzung erfolgt telefonisch; eine spätere Vertretung kann bundesweit organisiert werden.

So funktioniert es

Drei Schritte zur ersten Einschätzung.

  1. 1. Anrufen

    Wählen Sie während der Hotline-Zeiten direkt die 0821 9998499060.

  2. 2. Situation schildern

    Erklären Sie dem Anwalt kurz, wann die Kündigung zuging oder bis wann Sie den Vertrag unterschreiben sollen.

  3. 3. Möglichkeiten klären

    Sie erhalten eine kostenlose erste anwaltliche Einschätzung. Über eine anschließende Mandatierung und etwaige Kosten wird gesondert entschieden.

Das sollten Sie wissen.

Die telefonische anwaltliche Ersteinschätzung über die Hotline ist für Sie kostenlos. Über eine anschließende Mandatierung und etwaige Kosten wird gesondert entschieden.

Telefonisch nicht durchgekommen?

Rückruf anfragen.

Wenn Sie während unserer Hotline-Zeiten nicht durchkommen oder gerade nicht telefonieren können, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Wir melden uns, sobald es uns möglich ist.

Dringende Frist?

Eine Rückrufanfrage wahrt keine Klagefrist. Bei unmittelbar ablaufender Frist müssen Sie unabhängig von einer Rückmeldung rechtzeitig handeln.

Das Formular ist ausschließlich für Kündigungen und Aufhebungsverträge gedacht. Bitte übermitteln Sie keine Gesundheitsdaten, Dokumente oder vertraulichen Einzelheiten.

Es erfolgt keine automatische Mandatsübernahme. Eine Rückrufzeit kann nicht garantiert werden.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Jetzt mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Unkompliziert, bundesweit und mit kostenloser telefonischer Ersteinschätzung.

0821 9998499060

Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr · Sa–So 10:00–16:00 Uhr