01 / Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Wir sprechen über den Kündigungsgrund, die Dreiwochenfrist, mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung.
Kündigung telefonisch besprechenKostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Ihr Arbeitgeber hat gekündigt oder Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Über unsere bundesweite Hotline sprechen Sie unmittelbar mit einem Rechtsanwalt – ohne Callcenter und ohne Kosten für die telefonische Ersteinschätzung.
0821 9998499060Spezial-Hotline ausschließlich für Kündigung und Aufhebungsvertrag
Wenn es jetzt darauf ankommt
Wir klären mit Ihnen, welche Fristen zu beachten sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Bei aktuell besetzter Leitung nutzen Sie bitte unser Rückrufformular.
Wofür wir erreichbar sind
Diese Hotline richtet sich an Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder über einen Aufhebungsvertrag entscheiden müssen. Für sonstige allgemeine arbeitsrechtliche Fragen ist sie nicht vorgesehen.
01 / Kündigung
Wir sprechen über den Kündigungsgrund, die Dreiwochenfrist, mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung.
Kündigung telefonisch besprechen02 / Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Wir erläutern Ihnen mögliche Risiken – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – und Chancen bei der Vertragsgestaltung.
Aufhebungsvertrag besprechenWichtig bei einer Kündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Warten Sie nicht bis zum Ende der Frist.
Ihre erste Anlaufstelle
Die Hotline führt unmittelbar zu einem beratenden Rechtsanwalt. Wenn gerade alle Leitungen belegt sind, können Sie einen Rückruf anfragen.
Wir befassen uns am Telefon gezielt mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen. So können wir schneller auf die entscheidenden Fragen eingehen.
Sie müssen nicht in Augsburg wohnen. Die Ersteinschätzung erfolgt telefonisch; eine spätere Vertretung kann bundesweit organisiert werden.
So funktioniert es
Wählen Sie während der Hotline-Zeiten direkt die 0821 9998499060.
Erklären Sie dem Anwalt kurz, wann die Kündigung zuging oder bis wann Sie den Vertrag unterschreiben sollen.
Sie erhalten eine kostenlose erste anwaltliche Einschätzung. Über eine anschließende Mandatierung und etwaige Kosten wird gesondert entschieden.
Die telefonische anwaltliche Ersteinschätzung über die Hotline ist für Sie kostenlos. Über eine anschließende Mandatierung und etwaige Kosten wird gesondert entschieden.
Telefonisch nicht durchgekommen?
Wenn Sie während unserer Hotline-Zeiten nicht durchkommen oder gerade nicht telefonieren können, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Wir melden uns, sobald es uns möglich ist.
Eine Rückrufanfrage wahrt keine Klagefrist. Bei unmittelbar ablaufender Frist müssen Sie unabhängig von einer Rückmeldung rechtzeitig handeln.
Das Formular ist ausschließlich für Kündigungen und Aufhebungsverträge gedacht. Bitte übermitteln Sie keine Gesundheitsdaten, Dokumente oder vertraulichen Einzelheiten.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Unkompliziert, bundesweit und mit kostenloser telefonischer Ersteinschätzung.
0821 9998499060Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr · Sa–So 10:00–16:00 Uhr