Abfindung im Arbeitsrecht
Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen – und bietet Ihnen eine Abfindung an? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine höhere Abfindung oder es wurden Ihnen gar keine angeboten? Bei einer Abfindung ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Hier sollten Sie nichts übereilen, denn es drohen oft Stolperfallen! Bevor Sie das Angebot auf eine Abfindung annehmen, sollten Sie unbedingt mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht Rücksprache halten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine Abfindung verwehrt oder deutlich zu niedrig angesetzt wird.
So helfen wir Ihnen
1. Rufen Sie uns an
Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.
2. Telefonische Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.
3. Werden Sie Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.