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Abmahnung

Wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung.

Abmahnung im Arbeitsrecht

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung. Wehren Sie sich!

So helfen wir Ihnen

1. Rufen Sie uns an

Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.

2. Telefonische Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.

3. Werden Sie Mandant

Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.

Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefonische Ersteinschätzung