Abmahnung im Arbeitsrecht
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung. Wehren Sie sich!
So helfen wir Ihnen
1. Rufen Sie uns an
Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.
2. Telefonische Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.
3. Werden Sie Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.