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Betriebsbedingte Kündigung

Prüfung der dringenden betrieblichen Erfordernisse.

Betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. Diese prüfen, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist. Durch den Gesetzgeber gelten für die betriebsbedingte – oder auch ordentliche – Kündigung enge Voraussetzungen: So müssen insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Kündigung notwendig machen. Sie haben Zweifel, dass dies der Fall ist? Dann sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung einholen, um gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

So helfen wir Ihnen

1. Rufen Sie uns an

Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.

2. Telefonische Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.

3. Werden Sie Mandant

Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.

Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefonische Ersteinschätzung