Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Die fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich die sprichwörtliche Notbremse, um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Sie kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Allerdings ist die fristlose Kündigung für beide Seiten nur unter engen Voraussetzungen möglich, die nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Liegen diese nicht vor, kann die fristlose Kündigung rechtlich angegriffen werden. Als Arbeitnehmer haben Sie dann gute Chancen darauf, dass Sie zusammen mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht per Kündigungsschutzklage die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.
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