Geschäftsführervertrag im Arbeitsrecht
Geschäftsführer werden durch den Geschäftsführervertrag damit betraut, den Gesellschaftszweck des Unternehmens zu verwirklichen. Dabei ist der Geschäftsführer in einigen Punkten einem regulären Arbeitnehmer gleichgestellt. Über den Geschäftsführervertrag werden auch Detailfragen zur Tätigkeit als Geschäftsführer festgelegt – zum Beispiel zum Thema Arbeitszeiten, aber auch zur Höhe des Gehalts und zum Aufgabenbereich. Ein Blick in den Vertrag ist daher unerlässlich, bevor Sie sich dazu entscheiden, die Stelle als Geschäftsführer anzutreten. Hier bieten unsere Anwälte für Arbeitsrecht zuverlässige Unterstützung und rechtliche Absicherung rund um Ihre vertraglichen Pflichten.
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