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Kündigung

Gekündigt? Nur drei Wochen Zeit – handeln Sie jetzt.

Kündigung im Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt? Dann sollten Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, denn: Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur eine Frist von 3 Wochen zur Verfügung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen und die Kündigung abzuwehren. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind dann die richtigen Ansprechpartner, um fristgerecht und richtig auf die Kündigung zu reagieren und Ihnen weitere Optionen aufzuzeigen. Grundsätzlich sollten Sie immer in Erwägung ziehen, mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes anzustreben. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Anwälte für Arbeitsrecht, um mit der individuell passenden Strategie vorzugehen.

So helfen wir Ihnen

1. Rufen Sie uns an

Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.

2. Telefonische Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.

3. Werden Sie Mandant

Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.

Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefonische Ersteinschätzung