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Kündigungsschutzklage

Mit der Klage gegen eine unwirksame Kündigung vorgehen.

Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Durch die Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung unzulässig und kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – sie muss beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) Anwendung findet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie im Gespräch mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht.

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