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Personenbedingte Kündigung

Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers.

Personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und helfen Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.

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