Sonderkündigungsschutz
Besonderer Schutz für bestimmte Personengruppen.
Sonderkündigungsschutz im Arbeitsrecht
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gibt es Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dieser wird als Sonderkündigungsschutz bezeichnet und gilt für Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, schwerbehinderte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das Thema Sonderkündigungsschutz zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben aus. Dennoch kann sowohl eine fristgerechte als auch eine fristlose Kündigung der genannten Personengruppen möglich sein. Die Gründe sind von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen in jedem Fall der fachlichen Beurteilung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.
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