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Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Befristungen rechtssicher gestalten und prüfen.

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge im Arbeitsrecht

Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. Sie erlaubt zum Beispiel die Einstellung von Arbeitnehmern mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Damit können Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden. Eine Befristung ist aber auch aus Sachgründen möglich – zum Beispiel zur temporären Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind nur möglich, wenn sie auf maximal zwei Jahre beschränkt werden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht bieten die Möglichkeit, rechtssicher befristete Arbeitsverträge zu gestalten.

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