Variable Vergütung u. Zielvereinbarung
Boni, Provisionen und Zielvereinbarungen durchsetzen.
Variable Vergütung u. Zielvereinbarung im Arbeitsrecht
Wer als Teil des Vertriebs in einem Unternehmen tätig ist, kennt variable Vergütungssysteme und die damit verbundenen Zielvereinbarungen. Sie werden genutzt, um Mitarbeitern finanzielle Motivationsanreize zu liefern bzw. um ein bestimmtes Unternehmensziel zu erreichen. Oft sind diese mit Bonuszahlungen, Provisionen oder anderen Vorteilen verbunden. Werden im Arbeitsvertrag Bonuszahlungen ohne konkrete Zielvereinbarungen oder Zeiträume vereinbart, sind arbeitsrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Arbeitnehmer können unter Umständen auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen, obwohl aus Unternehmenssicht die Zielvereinbarung gar nicht kommuniziert wurde. In diesen Fällen und zur juristischen Absicherung aller anderen Vereinbarungen empfiehlt sich die Beratung durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht.
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