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Verhaltensbedingte Kündigung

Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen klären.

Verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund im Verhalten des Arbeitnehmers. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht herausfinden. Wir beraten Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

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