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Wettbewerbsverbot

Gesetzliche und nachvertragliche Verbote prüfen.

Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht

Ein Wettbewerbsverbot trifft ausschließlich Arbeitnehmer – und zwar als gesetzliches oder als vertragliches Wettbewerbsverbot. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot greift dabei auf Regelungen zurück, nach denen es einem Arbeitnehmer verboten ist, sowohl in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten als auch in derselben Branche ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu betreiben, solange ein Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus gibt es das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitnehmer selbst, für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Anschlusstätigkeit aufzunehmen. Ob derartige Regelungen rechtskonform sind, ist nicht immer einfach zu erkennen. Hier sorgen unsere Anwälte für Arbeitsrecht für Klarheit und Rechtssicherheit.

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