Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht Deutschland

Alexander Meyer

Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag? Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Fristen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen von Augsburg aus bundesweit zur Seite – mit 25 Jahren Erfahrung, persönlich und verständlich.

Rechtsanwalt Alexander Meyer – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Was nun?

Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden. Schnell sein ist wichtig – wir sind Ihre Ansprechpartner.

Das spricht für Rechtsanwalt Meyer

25 Jahre Erfahrung

Seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Erfahrungsschatz, der in jedem Verfahren zählt.

Schnelle Terminvergabe

Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung und erfahren Sie schnell, wie es weitergeht.

Bundesweit tätig

Von unserem Standort Augsburg betreuen wir Arbeitnehmer nicht nur vor Ort, sondern bundesweit.

Persönliche Beratung

Sie stehen im Mittelpunkt. Wir sprechen Ihre Sprache und geben uns nicht mit 08/15-Lösungen zufrieden.

Alexander Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gemeinsam mit mir für Ihr Recht

Kämpferisch, enthusiastisch und vertrauenswürdig – und natürlich fokussiert und engagiert. Als Rechtsanwalt sind diese Wesensarten ein wichtiges Plus. Ich spreche Ihre Sprache, und erst wenn Sie alles verstanden haben, bin ich mit meiner Arbeit zufrieden. Auf Augenhöhe suchen wir gemeinsam die beste Lösung für Ihr Problem.

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt seit 1998
  • Fortlaufende Weiterbildung
Mehr über die Kanzlei

Mandantenmeinungen

4,9 / 5,0 – basierend auf 54 Bewertungen bei Google aus den letzten 3 Jahren

„Ich wurde von Herrn Cofala in einem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren vertreten und war mit der Beratung sowie dem Ergebnis äußerst zufrieden. Die Kommunikation war klar und zuverlässig.“
Sabrina Diler · vor 8 Monaten
„Ich kann nur sagen; die wirklich beste Anwaltskanzlei!! Herr Meyer hat mir schnell und so kompetent geholfen, wie ich es selten erlebt habe! Hier zählt noch der Mensch und nicht nur das Geld!“
Tina Gizella Klewin · vor 1 Jahr
„Von der ersten Beratung bis zum Abschluss begleitete mich Herr Meyer mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Er nahm sich Zeit, die Sachlage gründlich zu erklären und war jederzeit erreichbar.“
Mohamad Arya · vor 9 Monaten

Auszug aus den Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1

    Rufen Sie uns an

    Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.

  2. 2

    Telefonische Ersteinschätzung

    Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.

  3. 3

    Werden Sie Mandant

    Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefonische Ersteinschätzung