Anwalt Arbeitsrecht Deutschland
Alexander Meyer
Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag? Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Fristen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen von Augsburg aus bundesweit zur Seite – mit 25 Jahren Erfahrung, persönlich und verständlich.

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Was nun?
Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden. Schnell sein ist wichtig – wir sind Ihre Ansprechpartner.
Das spricht für Rechtsanwalt Meyer
25 Jahre Erfahrung
Seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Erfahrungsschatz, der in jedem Verfahren zählt.
Schnelle Terminvergabe
Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung und erfahren Sie schnell, wie es weitergeht.
Bundesweit tätig
Von unserem Standort Augsburg betreuen wir Arbeitnehmer nicht nur vor Ort, sondern bundesweit.
Persönliche Beratung
Sie stehen im Mittelpunkt. Wir sprechen Ihre Sprache und geben uns nicht mit 08/15-Lösungen zufrieden.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Von der Kündigung bis zum Wettbewerbsverbot – klicken Sie auf ein Thema für weitere Informationen.

Gemeinsam mit mir für Ihr Recht
Kämpferisch, enthusiastisch und vertrauenswürdig – und natürlich fokussiert und engagiert. Als Rechtsanwalt sind diese Wesensarten ein wichtiges Plus. Ich spreche Ihre Sprache, und erst wenn Sie alles verstanden haben, bin ich mit meiner Arbeit zufrieden. Auf Augenhöhe suchen wir gemeinsam die beste Lösung für Ihr Problem.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt seit 1998
- Fortlaufende Weiterbildung
Mandantenmeinungen
4,9 / 5,0 – basierend auf 54 Bewertungen bei Google aus den letzten 3 Jahren
„Ich wurde von Herrn Cofala in einem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren vertreten und war mit der Beratung sowie dem Ergebnis äußerst zufrieden. Die Kommunikation war klar und zuverlässig.“
„Ich kann nur sagen; die wirklich beste Anwaltskanzlei!! Herr Meyer hat mir schnell und so kompetent geholfen, wie ich es selten erlebt habe! Hier zählt noch der Mensch und nicht nur das Geld!“
„Von der ersten Beratung bis zum Abschluss begleitete mich Herr Meyer mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Er nahm sich Zeit, die Sachlage gründlich zu erklären und war jederzeit erreichbar.“
Auszug aus den Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 1
Rufen Sie uns an
Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an.
- 2
Telefonische Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine Einschätzung geben, ob wir Ihnen helfen können.
- 3
Werden Sie Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.